Diese Krankenversicherung ist geeignet für Studenten, Sprachschüler und
Doktoranden, die in den USA, Kanada oder Mexiko lernen und studieren wollen.
Eine Auslandskrankenversicherung der Care Concept AG
bestens geeignet für Studium oder Auslandssemester.
Wer kann sich versichern?
Für deutsche und österreichische Studenten, Sprachschüler, Teilnehmer an Sprachkursen und Besucher von Sprachschulen in den USA, Kanada
oder Mexiko wurde der Spezialtarif Care College USA entwickelt. Diese Krankenversicherung kompensiert die ausgesprochen hohen Kosten
bei Krankheiten, Unfällen oder Haftpflichtschäden, die bei einem Aufenthalt in USA, Kanada oder Mexiko entstehen können und bietet
einen sehr guten Versicherungsschutz.
Der Hauptgrund des Aufenthaltes im Reiseland muss die Aus- bzw. Weiterbildung sein.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Die Auslandskrankenversicherung Care College USA gilt auch für Aufenthalte in Kanada und Mexiko.
Was kostet die Care College USA Krankenversicherung?

Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Hansemerkur Reiseversicherung AG, Hamburg.
Welche Leistungen sind im Versicherungsumfang enthalten?
Versichert
sind in der Krankenversicherung für die USA, Kanada und Mexiko folgende Leistungen:
- ambulante
Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre
Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse)
- medizinisch
notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- medizinisch
notwendiger Transport ins Krankenhaus
- Kostenübernahme
bei Arzneimittel und Heilmitteln zu 100 %
- Erstattung
bei Besuch im Heimatland erfolgt im Rahmen der Gebührenordnungen
(GOÄ bzw. GOZ) bis max. 2,3 facher Satz
- Schwangerschaftsuntersuchungen
und -behandlungen sowie Entbindung
(Wartezeit 8 Monate, Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 250,– EUR)
- schmerzstillende
Zahnbehandlung zu 100 % (bis 250,– EUR, darüber hinaus 50 %)
- Übernahme
von 70 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 1.000,– EUR
innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz
beträgt 8 Monate)
- unfallbedingter
Zahnersatz wird zu 100 % bis maximal 2.500,– EUR erstattet.
- unfallbedingte
Hilfsmittel zu 100 % in einfacher Ausführung
- Sehhilfen
bis zu 100,– EUR (Wartezeit 3 Monate)
- Versicherungsschutz
im Heimatland bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr
- Kosten
eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimatland zu 100 %
- Überführungs-
und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 23.000,– EUR
- Nachhaftung
bis zu 8 Wochen
Es gibt ein Ausfallgeld von 2.500,– EUR (pro Versicherungsjahr)
bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung (mindestens
14 Tage) mit anschließender Arbeitsunfähigkeit (insgesamt mindestens 90 Tage).
- Rückerstattung
einer Monatsprämie bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres
- keine
Selbstbeteiligung außer bei Entbindungen
- Versicherungsschutz
im Heimatland / Drittland
bis zu 14 Tage (Laufzeit bis 3 Monate)
bis zu 28 Tage (Laufzeit ab 4 Monate bis 11 Monate)
bis zu 42 Tage /Versicherungsjahr (Laufzeit ab 12 Monate)
Der Aufenthalt muss der Care Concept AG vorher schriftlich mitgeteilt
werden.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließt die CareConcept AG vom Versicherungsschutz aus, denn ansonsten
würde dies sich auf die Prämie sehr stark auswirken. Generell nicht versichert
sind beispielsweise Versicherungsfälle in denen der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt,
der Versicherungsfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde oder der Versicherungsnehmer bzw.
die versicherte Person arglistig über die Umstände zu täuschen versuchen,
die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus insbesondere
- für
die Behandlung im Ausland, die zumindest auch Grund für den Antritt der Reise war,
- für
Entziehungsmaßnahmen oder Kuren,
- für
Hypnose, psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung,
- für
eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte
Behandlung oder Unterbringung sowie
- für
Organspenden und deren Folgen.
Die von der Genehmigungsbehörde USIA gestellten Anforderungen an eine
Krankenversicherung für J1-/J2-Visum, F1-/F2-Visum zur Einreise
in die USA werden erfüllt.
Die Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der Care Concept AG
Produkt- und Verbraucherinformationen (IPID) für die Care Amerika Krankenversicherung
Versicherungsbedingungen
für die Care Amerika Krankenversicherung
Was ist beim Online-Antrag für die Care College USA Krankenversicherung
zu beachten?
Maximale Versicherungsdauer:
In der Auslandskrankenversicherung Care College USA sind Aufenthalte von bis zu 24 Monaten versicherbar.
Der Beitrag für die Versicherung ist eine Monatsprämie.
Altersbegrenzung:
Für junge Leute zwischen 12 bis 35 Jahre
Selbstbehalt:
ohne Selbstbehalt
Versicherungsdokumente:
Sie erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten
Ihre Versicherungsdokumente per E-Mail zugeschickt. Diese können
Sie auch zur Beantragung eines Visums nutzen.
Sie erhalten per E-Mail auch einen englischen Versicherungsschein.
Zusätzlich sendet die Care Concept AG Ihnen innerhalb von zwei Werktagen
alle Versicherungsunterlagen inklusive Police per Post zu.
Abschlussfrist:
Die Auslandsreisekrankenversicherung Care College USA sollte stets
vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Bereits in den USA? Sofern Sie bereits ausgereist sind, können
Sie dennoch die Versicherung Care College USA abschließen. In diesem
Fall gilt lediglich in der Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit
von 31 Tagen. Sie entfällt bei Unfällen oder Nachweis einer Vorversicherung,
an die die neue Versicherung nahtlos anschließt.
Zahlungsmöglichkeit:
Die Zahlung ist per Kreditkarte möglich. Sie können auch die Zahlung
per Überweisung und Zahlung im Lastschriftverfahren auswählen. Dabei
ist auch eine monatliche Zahlung möglich.
Zusätzlich wird auch die Zahlung über Paypal angeboten.
Quelle:
Abschlußhinweise des Versicherers
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